Vorsorge für die Bestattung.

Regelungen

  • Der Erblasser muss testierfähig sein, also volljährig und handlungsfähig.
  • Sie können Ihr Testament eigenhändig verfassen oder von einem Notar errichten lassen. Bei einem eigenhändigen Testament muss der gesamte Text handgeschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein.
  • Ein Testament ermöglicht es, beliebige Personen als Erben zu benennen oder auszuschließen und den Nachlass nach eigenen Wünschen aufzuteilen. Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben jedoch einen Pflichtteilsanspruch.
  • Bewahren Sie das Testament so auf, dass es im Todesfall gefunden wird, am besten beim Notar oder Gericht. Es sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Verhältnisse angepasst werden.