Vorsorge für die Bestattung.
Nachlassregelung per Testament.
Liegt kein wirksames Testament vor, tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge ein: Zuerst wird der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner berücksichtigt, gefolgt von den Erben erster Ordnung, also Kindern, Enkeln und Urenkeln. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen sind die nachfolgenden Erben zweiter Ordnung. Gibt es keine Erben erster oder zweiter Ordnung, haben Großeltern, Onkel, Tanten sowie Cousinen und Cousins als Erben dritter Ordnung Anspruch.
Möchten Sie sichergehen, es für alle Beteiligten eindeutig machen oder Ihren Nachlass anders verteilen, ist es sinnvoll, ein Testament zu schreiben. Dabei gilt Folgendes zu beachten:
Regelungen
- Der Erblasser muss testierfähig sein, also volljährig und handlungsfähig.
- Sie können Ihr Testament eigenhändig verfassen oder von einem Notar errichten lassen. Bei einem eigenhändigen Testament muss der gesamte Text handgeschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein.
- Ein Testament ermöglicht es, beliebige Personen als Erben zu benennen oder auszuschließen und den Nachlass nach eigenen Wünschen aufzuteilen. Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben jedoch einen Pflichtteilsanspruch.
- Bewahren Sie das Testament so auf, dass es im Todesfall gefunden wird, am besten beim Notar oder Gericht. Es sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Verhältnisse angepasst werden.
Nicht zu vergessen: der digitale Nachlass
In der heutigen Zeit ist es entscheidend, nicht nur den herkömmlichen Nachlass zu regeln, sondern auch das digitale Erbe sorgfältig zu berücksichtigen. Unser Leben wird zunehmend von digitalen Aktivitäten geprägt, sei es in sozialen Netzwerken, durch Abonnements, E-Mail-Konten oder Online-Banking. Jeder von uns hinterlässt eine Vielzahl an digitalen Spuren.
Es ist daher ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen, um die spätere Nachlassregelung zu erleichtern. Eine gut strukturierte Liste mit wichtigen Zugangsdaten, Passwörtern und Sicherheitsinformationen sollte vertrauensvoll an eine nahestehende Person übergeben werden. So vermeiden Sie unnötigen Aufwand und schaffen Klarheit für Ihre Hinterbliebenen.